Neue Regelung bzgl. der Aufenthaltserlaubnis für den Geschäftsführer der eigenen Firma

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der eigenen Firma wird ab sofort deutlich aufwändiger.

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Montenegro Experte

Katharina Pries

Veröffentlicht: 21. Oktober 2024

Verschärfte Auflagen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Achtung: Ab sofort sind für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die gleichen Dokumente notwendig, wie bei der Erstbeantragung.

Wenn du also eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der eigenen Firma hast (min. 51% Anteile), benötigst du ab sofort für die jährliche Verlängerung jeweils erneut u.a. das polizeiliche Führungszeugnis mit Apostille, eine Krankenversicherung, einen notariellen Mietvertrag und/ oder einen aktuellen Katasterauszug, eine erneute Zeugnisanerkennung, etc… Lediglich eine erneute touristische Anmeldung ist nicht notwendig.

Da das Führungszeugnis mit Apostille aus Deutschland in der Regel einige Wochen dauert (wie du ja weißt), ist es wichtig, dieses rechtzeitig zu beantragen und zeitig alles in die Wege zu leiten, damit es mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis klappt. Wir unterstützen dich natürlich gerne dabei, damit ein reibungsloser Ablauf gelingt.

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