Die Vorraussetzungen für den Führerschein mit Aufenthaltserlaubnis wurden verschärft
Wie ihr wisst, benötigt ihr ja für das Fahren eines in Montenegro zugelassenen Autos (ausgenommen Mietwagen) einen montenegrinischen (alternativ internationalen) Führerschein.
Um sich in der Fahrschule anzumelden bzw. zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt ihr eine Aufenthaltsgenehmigung.
Nach bestandener Prüfung kann dann der Führerschein beim MUP beantragt werden.
Achtung – NEU: Voraussetzung für die Beantragung beim MUP ist neuerdings, dass die Aufenthaltserlaubnis bereits für mindestens 6 Monate besteht!
Bei Fragen dazu oder für weitere Infos bzw. zur Anmeldung meldet euch gerne.