Zum Schutz der Natur sind Quad-Bikes, Motocross-Motorräder und Drohnen in Nationalparks nicht gestattet – und berechtigterweise werden hierfür auch entsprechend hohe Strafen verhängt.
Zum Schutz der natürlichen Werte der Parks, der Biodiversität und zur Verhinderung von Störungen der Tierwelt informiert das staatliche Unternehmen für die Nationalparks Montenegros die Öffentlichkeit darüber, dass die Verwendung von ATV-Fahrzeugen, sogenannten Quad-Bikes und Motocross-Motorrädern, außerhalb der gekennzeichneten Straßen verboten ist. Innerhalb der Parkgrenzen ist außerdem die Verwendung von Drohnen ohne vorherige Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörden nicht gestattet.
Quad-Bikes
“Während des Jahres 2023 wurden im Gebiet der Nationalparks organisierte Aktivitäten mit der Verwendung von ATV-Fahrzeugen (Quad-Bikes) durch Reiseagenturen beobachtet. Es wurde festgestellt, dass diese Aktivitäten außerhalb der ausgewiesenen Straßen durchgeführt werden, wodurch die Biodiversität und die charakteristischen Landschaftsmerkmale der Parkgebiete beeinträchtigt werden. In einigen Fällen wurden Quad-Bikes auch in der ersten Zone der Nationalparks verwendet, in der gesetzlich strenge restriktive Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind”, erklärten die Nationalparks.
Die Organisation von Fahrten außerhalb der für die allgemeine Nutzung vorgesehenen Straßen kann nur auf der Grundlage einer Genehmigung für Tätigkeiten und Aktivitäten in Schutzgebieten erfolgen, die von der Agentur für Umweltschutz ausgestellt wird.
“Das Naturschutzgesetz sieht eine Geldstrafe für juristische Personen in Höhe von 2.000 bis 40.000 Euro für die Organisation von Besuchen in Nationalparks mit der Verwendung von Quad-Bikes an Orten außerhalb der ausgewiesenen Straßen ohne die erforderliche Genehmigung der Agentur für Umweltschutz vor”, fügen sie hinzu.
Drohnen
Darüber hinaus wird eine zunehmende Nutzung von unbemannten Fluggeräten – Drohnen – in den Parkgebieten beobachtet.
“Wegen des unsachgemäßen Gebrauchs dieser Fluggeräte kommt es zu Störungen der Tierwelt, was gemäß dem Naturschutzgesetz verboten ist, insbesondere während der Fortpflanzung, Nahrungsaufnahme, Winterruhe oder Migration. Neben dem erheblichen Einfluss auf die Natur und Fauna der Parks erzeugen Drohnen Lärm und stören die Ruhe der Touristen, die die unberührte Natur der Nationalparks genießen möchten”, stellen sie fest.
Wie sie betonen, verbieten die meisten Länder die Verwendung von Drohnen in Nationalparks, unter anderem aufgrund von Warnungen von Experten, dass der Einsatz von Drohnen die Biodiversität beeinträchtigt und die Tierwelt der Parks stört.
“Das Filmen mit Drohnen in den Gebieten der Nationalparks ist nur mit einer zuvor eingeholten Genehmigung der Agentur für Zivilluftfahrt, der Agentur für Umweltschutz und mit Zustimmung des staatlichen Unternehmens für Nationalparks Montenegros möglich. Gemäß der geltenden Gesetzgebung gilt die Person, die die Drohne bedient, als Luftfahrzeugführer, und bei Zuwiderhandlungen gelten die strafrechtlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes”, fügen sie hinzu.
“Gemäß dem Gesetz über die Nationalparks wird eine Geldstrafe von 1.000 bis 40.000 Euro für juristische Personen verhängt, die ohne Genehmigung zu kommerziellen Zwecken filmen oder fotografieren, und für natürliche Personen eine Geldstrafe von 100 bis 4.000 Euro. Das staatliche Unternehmen für Nationalparks Montenegros wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen in Zukunft intensive Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung aller Arten von illegalen Aktivitäten in den Nationalparks durchführen. Auf diesem Wege appellieren wir an alle Reiseagenturen, Nutzer des Parkgeländes, Medien und Fotografie-Enthusiasten, die Verhaltensregeln in den Nationalparks zu respektieren”, schließen sie.
Bitte haltet euch an diese Regelungen – nicht nur um den eigenen Geldbeutel zu schützen – sondern der kostbaren Natur zuliebe. Danke :-)