Anders als in vielen EU-Ländern gelten in Montenegro eigene Vorschriften für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen. Wer diese nicht kennt, muss damit rechnen, dass die Drohne vom Zoll beschlagnahmt wird oder hohe Gebühren und Bußgelder anfallen.
Warum ist die Einfuhr einer Drohne in Montenegro so kompliziert?
Montenegro ist kein Mitglied der Europäischen Union und übernimmt daher die europäischen Drohnenregelungen nicht automatisch. Für Drohnen gelten besondere Einfuhrbestimmungen.
Bevor eine Drohne nach Montenegro eingeführt werden darf, sind zwei Genehmigungen erforderlich:
- eine Einfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums
- die Registrierung bei der montenegrinischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA)
Die Einfuhrgenehmigung muss bereits vor der Einreise vorliegen und kann vom Zoll kontrolliert werden. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, kann die Drohne unmittelbar an der Grenze einbehalten werden.
Betrifft das auch kleine Drohnen unter 250 Gramm?
Ja.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass besonders leichte Drohnen automatisch von den Vorschriften ausgenommen seien. In Montenegro gilt dies jedoch nicht.
Sobald eine Drohne über eine Kamera verfügt – was bei nahezu allen aktuellen DJI-, Autel- oder HoverAir-Modellen der Fall ist – muss sie registriert werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie weniger als 250 Gramm wiegt.
Wie läuft die Beantragung ab?
In der Theorie kann jeder Reisende die Genehmigungen selbst beantragen. In der Praxis ist dies jedoch deutlich aufwendiger.
Unter anderem müssen:
- Formulare in montenegrinischer Sprache ausgefüllt werden,
- verschiedene Dokumente eingereicht werden,
- Verwaltungsgebühren bezahlt werden,
- Anträge an unterschiedliche Behörden übermittelt werden.
Hinzu kommt, dass die Bearbeitung durch das Wirtschaftsministerium bis zu 30 Tage dauern kann. Wer sich erst kurz vor Urlaubsbeginn darum kümmert, erhält die Genehmigung häufig nicht mehr rechtzeitig.
Was passiert ohne Genehmigung?
Immer wieder berichten Reisende davon, dass Drohnen bei der Einreise vom Zoll eingezogen werden.
Eine Herausgabe erfolgt häufig erst nach Zahlung erheblicher Gebühren oder sogar erst bei der Ausreise. Im schlimmsten Fall bleibt die Drohne während des gesamten Urlaubs beim Zoll.
Auch das Fliegen ohne Registrierung kann zu Problemen mit Polizei oder Luftfahrtbehörde führen.
Unser Service – Wir übernehmen den gesamten Behördenprozess
Damit du dich nicht mit Behörden, Übersetzungen und komplizierten Formularen beschäftigen musst, übernehmen wir den kompletten Ablauf für dich.
Unser Service umfasst:
- Beantragung der Einfuhrgenehmigung beim Wirtschaftsministerium
- Registrierung deiner Drohne bei der Civil Aviation Agency (CAA)
- Prüfung aller notwendigen Unterlagen
- Kommunikation mit den Behörden
- Deutschsprachige Unterstützung während des gesamten Prozesses
So kannst du sicher sein, dass du mit allen erforderlichen Dokumenten nach Montenegro einreist und deinen Urlaub entspannt genießen kannst.
Rechtzeitig beantragen
Da die Bearbeitung durch die Behörden mehrere Wochen dauern kann, empfehlen wir, die Beantragung möglichst frühzeitig vorzunehmen – idealerweise bereits vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn.
Jetzt Drohne für Montenegro registrieren lassen
Du möchtest deine Drohne legal nach Montenegro mitbringen und dich nicht mit dem Behördendschungel beschäftigen?
Dann übernehmen wir das gerne für dich.
👉 Auf unserer Informationsseite findest du alle Details sowie das Antragsformular:
Drohnen-Einfuhr und Flugerlaubnis für Montenegro
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