Die Post stellt zum 01.01.2025 das Nachnahmeverfahren im Briefverkehr ein
Die Einstellung des Nachnahmeverfahrens hat unmittelbare Auswirkungen auf das Antragsverfahren für Apostillen.
Antragstellung aus dem Inland:
Das Führungszeugnis wird bei der zuständigen Gemeinde mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille beantragt. Nach der Erstellung des Führungszeugnisses wird dieses nicht mehr direkt zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versendet, sondern direkt an den Antragsteller. Die Erteilung der Apostille muss nun online beim Bundesamt bestellt werden und dann muss das Führungszeugnis dorthin gesendet werden. Nach Bearbeitung erfolgt der Versand als Einschreiben an eine deutsche Adresse.
Antragstellung aus dem Ausland:
Hier wird das Führungszeugnis nach wie vor direkt vom Bundesministerium für Justiz an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versendet, aber bereits bei der Beantragung des Führungszeugnisses muss das Antragsformular des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (online, siehe oben) beigefügt werden. Nach Bearbeitung erfolgt der Versand als Einschreiben an eine deutsche Adresse.
Diese Änderungen gelten bereits ab dem 09.12.2024.
Unterstützung
Wir sind natürlich gerne bei der Erstellung der Dokumente behilflich. Die Beglaubigung bzw. Identitätsbestätigung kann übrigens auch außerhalb der Botschaft stattfinden – wir zeigen dir gerne, wie das funktioniert. Hier findest du alle Infos zu unserem neuen Führungszeugnis-Service: Führungszeugnis mit Apostille aus Deutschland: Unser Komplett-Service